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   BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 44/06   

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BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 44/06 (https://dejure.org/2008,34172)
BPatG, Entscheidung vom 02.06.2008 - 30 W (pat) 44/06 (https://dejure.org/2008,34172)
BPatG, Entscheidung vom 02. Juni 2008 - 30 W (pat) 44/06 (https://dejure.org/2008,34172)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 44/06
    Die Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. GRUR 2007, 1071 - Kinder Kram; WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEUROVIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).

    Eine die Verwechslungsgefahr begründende Markenähnlichkeit wäre nur denkbar, wenn man aus der angegriffenen Marke den Bestandteil "PLAVI" herausgreifen und der Widerspruchsmarke isoliert kollisionsbegründend gegenüberstellen könnte, was sich jedoch grundsätzlich verbietet, weil der Verkehr Zeichen regelmäßig so auffasst, wie sie ihm entgegentreten, d. h. als einheitliches und eigenständiges Gebilde (vgl. BGH GRUR 2004, 783 (784) - NEURO-VIBOLEX).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 44/06
    Ein anderes Ergebnis lässt sich entgegen der Auffassung der Widersprechenden auch nicht aus der Entscheidung "THOMSON LIFE" des EuGH (GRUR 2005, S. 1042) herleiten.
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Auszug aus BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 44/06
    Die Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. GRUR 2007, 1071 - Kinder Kram; WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEUROVIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 44/06
    Zudem hat der BGH in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (GRUR 2007, S. 1066, 1069 f. - Kinderzeit) dem Anfangsbestandteil "Kinder" in der angegriffenen Marke keine selbständig kennzeichnende Stellung zugebilligt.
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 44/06
    Die Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. GRUR 2007, 1071 - Kinder Kram; WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEUROVIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 44/06
    Die Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr., vgl. GRUR 2007, 1071 - Kinder Kram; WRP 2004, 1281 - Mustang; WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling; WRP 2004, 1043 - NEUROVIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BPatG, 30.06.2003 - 30 W (pat) 110/02
    Auszug aus BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 44/06
    Dementsprechend hat der Senat in einem ähnlich gelagerten Fall auch die Abspaltung von "gamma" in einem einheitlichen Wort verneint (Entsch. v. 30. Juni 2003, Az. 30 W (pat) 110/02 - Enaprilgamma/GENABIL).
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